Hallo Mano,
ja, das ist schon nicht so leicht mit dem lieben Geld ... Vor allem gar nicht so einfach, da durchzublicken. Was Barbara schreibt, ist richtig: Du bekommst Nahtlosigkeitsgeld, musst aber bei Aufforderung trotzdem EU-Rente beantragen. Bei meinem Mann lief das Krankengeld im August aus, im September begann aber schon die Wiedereingliederung, und ab Dezember war er wieder voll "im Geschäft". Während der Wiedereingliederung zahlt aber auch noch die DRV. Ich hoffe, bei Dir klappt das auch so; mein Mann musste als Voraussetzung für das Nahtlosigkeitsgeld wohl angeben, innerhalb der nächsten Monate oder des nächsten Jahres (weiß ich nicht mehr genau) wieder arbeitsfähig zu sein ... Viel Erfolg wünsche ich Dir, sowohl auf der Haupt- als auch auf der lästigen Nebenbaustelle!
Liebe Grüße
flautine