Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 29.01.2009, 20:30
Brigitte Brigitte ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 25
Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo Gaby,

bei meinem Mann wurde der Antrag vom Hausarzt gestellt, der Arbeitgeber muss bei der genauestens aufgeführten Staffelung zustimmen und all das geht dann an den Rententräger. Nach einer Reha ist nämlich der Rententräger zuständig für deine weitere Krankschreibung und das Krankengeld.
Du bist während der Wiedereingliederung über die gesamt Zeit weiter krankgeschrieben und bekommst auch nur das Krankengeld - egal wieviele Stunde du arbeitest. Wenn sich etwas an der Staffelung ändern soll oder du in der Wiedereingliederung krank wirst, muss das wieder mit dem Hausarzt geregelt werden. Bei Krankheit gibt es Fristen, nach denen die Wiederein-
gliederung abgebrochen werden muss.
Nach meiner Erfahrung ist es sehr sinnvoll mit dem Rententräger zu telefonieren, wenn der Antrag vom Arbeitgeber genehmigt und an den Träger verschickt ist. Ansonsten läuft man schon einmal Gefahr, dass Unklarheiten auf dem Postweg stecken bleiben.
Wir haben einiges telefonisch noch geklärt und dann lief auch alles reibungslos.
__________________
Liebe Grüße
Brigitte
Mit Zitat antworten