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Alt 29.01.2009, 20:06
Inessa Inessa ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung und Resturlaub

Hallo Gaby,
zum Thema Resturlaub hier noch einige Neuigkeiten:

EU-Urteil vom 20.01.09: Anspruch auf Urlaub verfällt nicht bei Krankheit
"Arbeitnehmer in EU-Mitgliedsländern verlieren durch eine längere Krankheit nicht ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Grundsatzurteil klar. Die Richter korrigierten damit die deutsche Rechtspraxis, wonach Urlaubsansprüche in der Regel nur bis zum 31. März ins nächste Jahr mitgenommen werden können. (Az.: C 350/06 und C 520/06). Hat der kranke Arbeitnehmer keine Möglichkeit gehabt, seinen Urlaub in dieser Frist zu nehmen, muss der Anspruch finanziell abgegolten werden. Das Urteil ist für alle 27 EU-Länder bindend."

Das ganze Uteil kannst du unter dem Aktenzeichen im Netz finden.

Inessa
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