Hallo Pyddy,
hier mal ein Link in den Bereich SGB V:
http://www.buzer.de/gesetz/2497/b6990.htm
Da findest Du die §§ 44 bis 51, die sich alle mit dem Krankengeld beschäftigen.
Wichtig ist, dass die 78 Wochen direkt mit der Arbeitsunfähigkeit beginnt, aber sozusagen ruht, da man als Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochenlohnfortzahlung hat. Auch weitere Ausfälle aufgrund der Grunderkrankung innerhalb der drei Jahre werden auf diese 78 Wochen angerechnet. Auch hier wieder, hat man schon wieder sechs Monate gearbeitet ohne Krankschreibung, dann beginnt für den Arbeitgeber wieder die Sechswochenlohnfortzahlungsfrist. Aber diese Zeit wiederum verkürzt die 78 Wochen für den Krankengeldanspruch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld