AW: wie lang "darf" ein Feststellungsverfahren dauern?
Man kann es auf der Steuerkarte eintragen lassen, ist aber nur unnötig arbeit.
Genau so gut kannst du die Freibeträge am Ende des Jahres auf der Steuererklärung einfach mit einrechnen. Die Höhe (je nach %) hab ich nicht im Kopf aber falls du Elster benutzt oder ein anderes Programm, dann haben die das da schon Intus.
Außerdem kannst du natürlich bei deinem Arbeitgeber auf all die Sonderrechte pochen die du damit eventl bekommst. (Zusatzurlaub, etc.)
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