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Alt 24.09.2008, 22:17
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megjabot megjabot ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung

Hallo Sophie, Daggi, Andrea, Rafiki
Danke für eure Antworten

Hallo Rosita, setz dir mal den Wortlaut den ich vom Notar bekommen habe rein.
Mir gehts aber in erster Linie um die Patientenverfügung, aber ich denke wenn ich dann so einen Vordruck benutze ist das sicher besser, denn selbst handschriftlich aufstellen könnten wir das glaube ich nicht.
Rosita was bedeutet DGHS und was ist ein Patientenschutzbrief?

GENERAL- UND VORSORGEVOLLMACHT


Vor mir, dem Notar
für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart
mit dem Amtssitz in xxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxxxxxx

erscheint heute in der Notariatskanzlei xxxxxxxxxxxxxxxx

Frau xxxxxxxxxxxxxx, geb. xxxxxxxxx, geb. xxxxxxxxxxxx in ###,
nach ihren Angaben wohnhaft in xxxxxxxxxxxxxx
persönlich bekannt.


FESTSTELLUNGEN
zum Beurkundungsverfahren

Die Erschienene ist nach meiner Überzeugung voll geschäftsfähig und will durch mündliche Erklärung eine Generalvollmacht errichten.

Sie bestätigt vorab, dass
- weder der Notar selbst in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt noch ein anderer Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei xxxxxxxxxxxxx in der zu beurkundenden An-gelegenheit vorbefasst ist,
- in die elektronische Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingewilligt wird, soweit dies zur Errichtung oder zum Vollzug dieser Urkunde erforderlich oder zweckmäßig ist.
Die Erschienene erklärt sodann mit der Bitte um Beurkundung Folgendes zu notariellem Protokoll:

§ 1 Vollmacht

Ich, xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, erteile hiermit

meiner Tochter, Frau xxxxxxxxxxxxxxx, geb. xxxxxxxxxxx, geb. am xxxxxxx,
wohnhaft in xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx,
-nachstehend “Bevollmächtigter" genannt-

die widerrufliche Vollmacht, mich und meine Erben in allen meinen Vermögens- und Rechtsangelegenheiten gegenüber Gerichten, Behörden und Privatpersonen sowie in meinen persönlichen Angelegenheiten ohne jede Ausnahme zu vertreten.

1. Generalvollmacht in Vermögens- und Rechtsangelegenheiten

Der Bevollmächtigte hat umfassende Generalvollmacht und ist insbesondere berechtigt,
- mein Vermögen in jeder Weise zu verwalten, insbesondere Vermögensgegenstände jeder Art zu erwerben, zu veräußern oder zu belasten, Vergleiche und Verzichte zu erklären oder Nachlässe zu bewilligen, sowie Verbindlichkeiten jeder Art, auch in vollstreckbarer Form (§§ 794, 800 ZPO), einzugehen;
- Verträge jeder Art unter beliebigen Bestimmungen abzuschließen, vor allem auch Verträge mit Ärzten, Kliniken, Alten- oder Pflegeheimen,
- für mich jegliche einseitige Erklärungen wie z.B. Mahnungen, Kündigungen (auch über Wohnraum) etc. abzugeben und entgegenzunehmen;
- Eintragungen und Löschungen jeder Art in die öffentlichen Bücher und Register, ins-besondere zum Grundbuch, zu bewilligen und zu beantragen;
- jegliche Erklärungen gegenüber Kreditinstituten abzugeben, insbesondere auch Konten zu eröffnen, über Konten (z.B. durch Überweisungen, Schecks), Wertpapiere, Depots etc. zu verfügen und Zugang zu etwaigen Schließfächern zu verlangen sowie alle im Zusammenhang mit der Kontoführung stehenden sonstigen Erklärungen abzugeben;
- mich als Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer, Schenker oder Beschenkten nach jeder Richtung zu vertreten, auch mit dem Recht, Verfügungen von Todes wegen anzuerkennen oder anzufechten sowie Ausschlagungserklärungen abzugeben;
- für mich jegliche Vermögensgegenstände, auch Gelder und Wertpapiere, sowie jegliche Benachrichtigungen und Zustellungen entgegenzunehmen und dafür zu bescheinigen;
- mich in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, auch behördlichen Verfahren in jeder in Frage kommenden Eigenschaft ohne jede Einschränkung zu vertreten.

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, in Einzelfällen Untervollmacht zu erteilen und diese zu widerrufen. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und daher berechtigt, in meinem Namen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder einem von ihm vertretenen Dritten vorzunehmen.

Der Notar erläutert eingehend den Umfang der Generalvollmacht und die hierdurch dem Bevollmächtigten eingeräumten Befugnisse.

2. Vorsorgevollmacht in persönlichen Angelegenheiten

Die Vollmacht umfasst auch das Recht zu meiner Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Ausübung meines Selbstbestimmungsrechts. Der Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt, mich zu vertreten,
- bei der Einwilligung in Untersuchungen meines Gesundheitszustandes, in Heilbehandlugen und ärztliche Eingriffe jeglicher Art; dies gilt auch für besonders risikoreiche Eingriffe, bei denen die Gefahr besteht, dass ich dadurch sterbe oder einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleide;
- bei der Entscheidung über die Verabreichung von Medikamenten, auch wenn diese erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen und Folgen haben können;
- bei der Entscheidung über die Anwendung neuer, noch nicht zugelassener oder erprobter Medikamente oder Behandlungspraktiken;
- bei der Entscheidung über einen Behandlungsabbruch oder die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen;
- bei Entscheidungen über die Aufenthaltsbestimmung, auch über eine notwendig werdende Einweisung bzw. zeitweise oder dauernde Unterbringung in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim, einer geschlossenen Anstalt oder einem Hospiz, auch wenn dies mit einer Freiheitsentziehung verbunden sein sollte;
- bei der Einwilligung in Maßnahmen, mit denen mir durch mechanische Vorrichtungen (z. B. das Anbringen von Bettgittern oder Gurten), durch Medikamente oder auf andere Weise die Freiheit zeitweise oder dauernd entzogen werden soll; dieses gilt auch dann, wenn ich mich in einer Einrichtung aufhalte, ohne dort dauernd untergebracht zu sein.

Evtl.: Mir soll jedoch in allen Fällen durch den behandelnden Arzt eine angemessene Betreuung zukommen und damit Schmerz, Atemnot, Angst und Verwirrung entgegengewirkt werden. Dabei dürfen palliativ-medizinische Techniken (Mittel zur Linderung) angewendet werden, auch wenn damit das Risiko einer Lebensverkürzung verbunden sein sollte. Ich bitte außerdem den Bevollmächtigten, in den vorstehenden Fällen zuvor meinen Hausarzt hinzuzuziehen.

Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten auch, Auskünfte bei den behandelnden Ärzten über meine Erkrankung, meinen Gesundheitszustand und meine ärztliche Behandlung einzuholen und Einsicht in meine Behandlungsakten zu nehmen. Ich entbinde die Ärzte insoweit von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.

Der Notar weist darauf hin, dass
- aufgrund dieser Vorsorgevollmacht so lange nicht gehandelt werden kann, als der Vollmachtgeber noch selbst die natürliche Einsichtsfähigkeit hat, um die Bedeutung und Tragweite einer entsprechenden Entscheidung beurteilen zu können;
- die Einwilligungen in oben aufgeführte Maßnahmen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erfordern können.

3. Allgemeines

Ich erteile diese Vollmacht ausdrücklich auch für den Fall, dass ich ganz oder teilweise handlungs- oder geschäftsunfähig werden oder versterben sollte.

Die Vollmacht kann zu meinen Lebzeiten nur von mir selbst oder einem dazu gerichtlich bestellten Pfleger oder Betreuer widerrufen werden.

Der Bevollmächtigte kann mich aufgrund der vorstehenden Vollmacht nur dann vertreten, wenn er eine vom beurkundenden Notar erteilte Ausfertigung der heutigen Vollmacht besitzt.


§ 2 Betreuungsverfügung

Sollte trotz Erteilung dieser Vollmacht in meinen Vermögens- und Rechts-angelegenheiten die Bestellung eines Betreuers erforderlich werden, so soll mein Bevollmächtigter mit dieser Aufgabe betraut werden (§ 1897 Abs. 4 BGB).


§ 3 Weitere Belehrungen

Der Notar erläutert weiterhin Folgendes:

Die Erteilung einer derartigen Vollmacht setzt auf jeden Fall absolutes Vertrauen in den Bevollmächtigten voraus. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden; der Bevollmächtigte gilt jedoch Dritten gegenüber als legitimiert, solange er im Besitz einer Ausfertigung der Vollmacht ist.
Ich erkläre hierzu, dass ich den Umfang der Vollmacht überblicke und die Vollmacht in diesem Umfang erteilen will; einen Entwurf dieser Vollmacht habe ich vor der heutigen Beurkundung erhalten.

Bei der Vollmacht handelt es sich um ein abstraktes Recht; die internen Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten richten sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
Ich erkläre hierzu, dass die Vertretungsmacht nach außen unbeschränkt sein soll. Im internen Verhältnis sollen, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Regeln zum Auftragsrecht (§§ 662 ff. BGB) gelten. Die Vertretungsmacht ist so wahrzunehmen, wie es meinen Interessen und meinem mutmaßlichen Willen entspricht.

Diese Vollmacht kann, auch durch die Beteiligten selbst, im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Evtl.: Ich wünsche derzeit keine solche Registrierung durch den Notar.
Evtl.: Ich wünsche eine solche Registrierung durch den Notar.
Der Notar ist ermächtigt, einem anfragenden Vormundschaftsgericht Auskunft über die Vollmacht und die Person des bzw. der Bevollmächtigten zu geben.


§ 4 Vollzug

Ich bitte, mir von dieser Urkunde zu erteilen:
- eine beglaubigte Abschrift für mich sowie
- (je) eine auf den Bevollmächtigten ausgestellte Ausfertigung.


Vorstehende Niederschrift wurde vom Notar vorgelesen, von der Erschienenen genehmigt und von ihr und dem Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben:



…………………………………...........………
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


xxxxxxxxxxxxx, Notar
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