AW: Fahrtkostenerstattung für Kontrolluntersuchungen?
Hallo Tina,
glaube leider nicht, dass du Erfolg haben wirst. Die Leistungen sind im
SGB V § 60 verankert.
Einzig, was mir einfällt, dass du diese Kosten innerhalb deiner Steuererklärung absetzt.
Trotzdem alles Liebe.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)
Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!
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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
Geändert von Conny44 (18.09.2008 um 15:26 Uhr)
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