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Alt 06.10.2003, 08:40
Gast
 
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Standard Anti-Gedicht-Seite

Ach du meine Güte!!

Rudolf sah sich genötigt hier Stellung zu nehmen.

NÖTIGUNG StGB § 240
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

Also Rudolf echt, ich würde einen Rechtsanwalt nehmen!!
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