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Anti-Gedicht-Seite
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06.10.2003, 08:40
Gast
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Anti-Gedicht-Seite
Ach du meine Güte!!
Rudolf sah sich genötigt hier Stellung zu nehmen.
NÖTIGUNG StGB § 240
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Also Rudolf echt, ich würde einen Rechtsanwalt nehmen!!