Hallo Daniela!
Wie Mary gesagt hat: Patientenverfügung ist sehr gut - und wenn Dein Freund, die vorlegen würde, dann erhält er auch Auskunft. Aber es muss eine "sichere" Pat-verfügung sein. Die im Buchhandel (wie Mary sagte), sind gut und fundiert. Wichtig ist:
Es muss ersichtlich sein, dass DU alles verstanden hast (also "geistig" orientiert) und Du musst sie 1x im Jahr neu unterschreiben..)
Ich weiss nicht, ob die den Titel einsetzen darf?!
Also, falls nicht o.k. bitte einfach löschen!
Ich habe die benutzt:
"Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter - Hrsg. Bayerisches Staatsministerium der Justiz"
Und was wir auch gemacht haben:
bei der
Bundesnotarkammer -zentrales Vorsorgeregister (ging alles online) kann man einen "potentiellen" Betreuer angeben. Daran müssen sich dann alle halten!
kannst mich gerne nochmal nachfragen
lg bea
Habe noch was vergessen: Ich denke, es war eher eine Ausnahme, dass der Partner um Besuch kämpfen musste! Üblicherweise ist das mit dem Besuch heute völlig o.k und gewünscht. Nur mit der Auskunft kann es ohne Pat-verfügung o.ä. schwer werden ("kann")...