AW: Wie lange noch?
noch genauer ausgedrückt: nur wenn Dein Vater die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht auch Dir als Tochter gegenüber (sogar Ehepartner!) entbindet, bekommst Du Auskünfte.
Das ist ja auch richtig so denn sonst wäre es ja eine Entmündigung des Patienten. Ich als Patient bestimme selbst was ich wem erzähle.
Liebe Grüße
C. S.
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