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Alt 17.07.2008, 15:54
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Michaela
grundsätzlich Widerspruch ein legen! Damit du zeit hast schreibe ersteinmal (somit wird die Widerspruchsfrist gewahrt): "Hiermit lege ich Widerspruch egen den Bescheid von....2008 ein; begründung folgt. Ich bitte um Zusendung des Gutachtens"
damit ist die Widerspruchsfrist gewahrt und du hast Zeit für die Begründung!
Je nach dem was der Gutachter geschrieben hat, kannst du da den teil aufführen, wo er deiner Meinung nach nicht richtig liegt.
In meinem allerersten Ablehnungsbescheid (Widerspruch) war nicht angekreuzt , dass ich in meinem alten Beruf arbeiten kann (für die DRV kann ich nicht in meinem alten Beruf arbeiten). Für eine evtl. Umschulung muss man einen gesonderten Antrag stellen. Aber es geht ja hier um die verlängerung der Rente.
Bist du in einem der Sozialverbände? VDK oder SVOD? Dort bekommst du gute Beratung in sachen Rentenangelegenheiten. Wichtig ist, dass du alles aufführst was du nicht machen kannst und das nicht auf deinen Beruf bezogen, sondern allgemein. denn wer EM rente bekommt ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht einsetzbar (bis max 3 Stunden am Tag) ganz unabhängig von deinem Beruf. Deshalb auch im Widerspruch nichts berufsbezogenes schreiben, sondern allgemein ganz wichtig!!!!
Wenn du allerdings vor dem 1.4.60 geboren bist, da gibt es noch die berufsunfähigkeit, aber nur bis zu diesem zeitpunkt (nicht die private BU gemeint)
Hoffe dir trotz meines Chaos was geholfen zu haben

barbaar
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