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Alt 10.09.2003, 09:08
Gast
 
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Standard Vormundschaft bei Hirnmetastasen

Liebe Daniela,
zum Schluß noch der Hinweis, daß sich alles wieder rückgängig machen läßt ( Vollmachten auch notarielle, Betreuungen) wenn Deine Mutter wieder gesund ist. Hat übrigens nicht zwingend was mit verwirrtheit zu tun im Sinne von geistiger Umnachtung sondern auch mit praktischer Hilflosigkeit um z. B. Veträge abschließen zu können ( Ausweise beantragen, Konten anlegen oder auflösen,Rente beantragen etc etc.), spätestens also dann wenn du etwas für sie unterschreiben solltest,möchtest.
Gesetzl. Vertreter heißt nicht Vetreter vom Gesetz bestellt sondern nur daß Du Deine Mutter gesetzlich (Vertr.,Einwillig. im KH ) vertreten dürftest, d.h. das solltest und kannst du machen. Aber wahrscheinlich hast du diese Infos schon weil hier auch ein paar gute Links waren.Sei n.traurig, kann man alles wieder ändern, ist nichts endgültiges nur zunächst eine Vorsichtsmaßnahme. Noch ein Tipp:
Immer die Ruhe bewahren, nicht verrücktmachenlassen,informieren ( Sagt sich leicht,ich weiß) aber auch nicht davon ausgehen daß man später immer noch alles machen kann ,Gruß Angi
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