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Alt 29.05.2008, 12:40
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Blume68 Blume68 ist offline
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Standard AW: Betroffene und Angehörige im Umgang miteinander

Hallo Helmut L, hallo an alle,

bei uns ist beides mit abgedeckt - Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht. Mich hat das, so erschreckend es zunächst war, sich damit beschäftigen zu müssen, sehr beruhigt, und meine Ma sowieso.

@ Regina: denke, dann ist das doch völlig ok, wenn das Hospiz es abgezeichnet hat!

Mir ging, nach dem Lesen hier gestern, eine Sache im Kopf herum. In der Verfügung steht formuliert (sorry, zitiere mal): "Für den Fall, daß durch ärztliche Diagnose feststeht, daß mein Tod nicht mehr zu verhindern ist, bestimme ich, daß an mir keine lebensverlängernden Maßnahmen das Sterben oder Leiden ohne Aussicht auf erfolgreiche Behandlung verlängern würde, oder daß es zu einem nicht behebbaren Ausfall lebenswichtiger Funktionen meines Körpers kommt....usw."

Entschuldigt, wenn das eine ganz blöde Frage ist aber....
Das Krankenhaus kennt diese Verfügung nicht. Zählt palliative Chemo nicht auch im weitesten Sinne zu lebensverlängernden Maßnahmen, ohne Aussicht auf "Erfolg" (ist ja nun relativ, denn Erfolg IST ja hier ein längeres Leben.)

Sanne2 hat ja schon schön beschrieben, daß die Behandlung und Abstimmung mit den Angehörigen ja viel einfühlsamer geworden ist. Aber müssten wir da doch noch was klären...? Meiner Ma gehts allerdings eher wie von Annika beschrieben - glaube nicht, daß sie da jetzt nochmal ins Detail gehen möchte. Und irgendwie möchte ich auch lieber die schöne Zeit geniessen...oder ist das kurzsichtig? Trouble im Falle eines Falles möchte ich aber auch nicht haben...

Grüsse an alle
Blume
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In uns allen findet sich die Quelle höchster Weisheit -
die Quelle der Liebe.
(Thich Nhat Hanh)
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