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Alt 28.05.2008, 22:38
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Blume68 Blume68 ist offline
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Standard AW: Betroffene und Angehörige im Umgang miteinander

Meine Ma hat eine notariell aufgesetzte und beglaubigte Patientenverfügung, in der festgelegt ist, was alles so passieren und nicht passieren soll. Darin sind meine Schwester und ich angegeben, bevollmächtigt zur Entscheidung, was sein soll, wenn. (Ich kann das grad mal nicht gut in Worte fassen.) Also, was z.B. Entscheidungen in Bezug auf Behandlung, Unterbringung etc. angeht, wenn sie das selbst nicht mehr kann. Lange Zeit hatte ich genau davor Angst - daß wir gewisse Dinge GEMEINSAM entscheiden sollen. Wir sind sowas von verschieden...aber wir wachsen ja auch an und mit der Situation.

Ansonsten sind die Aussagen auf "lebensverlängernde Maßnahmen" bezogen, wie man das halt formuliert. Wenn ich euch so lese, dann könnten wir mit meiner Ma sicher nochmal drüber sprechen, um einiges für die aktuelle Erkrankung anzupassen. Zur Zeit wird sie das wohl eher nicht wollen. Und ich kann es verstehen. Auf alles kann man sich eben nicht vorbereiten. Ich möchte und werde auch nicht dauernd auf diesem Thema "rumreiten". Sie hat´s "in der Tasche", und gut is erstmal.

Wenn es jemandem von euch hilft, dann möchte ich die Aussage des Notars wiedergeben. Patientenverfügungen, in denen z.B. steht, daß ein Angehöriger gewisse Dinge regeln soll/kann/darf, sollten notariell beglaubigt sein. Er hatte zwei Beispiele erlebt, in denen das nicht so geregelt war, und es gab bei der Umsetzung der Wünsche des/der Betroffenen echt Probleme für die Angehörigen.

Das ist jetzt bitte nicht als "Panikmache" zu verstehen - ich geb nur mal seine Aussage wieder.

Liebe Grüsse an alle
Blume
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In uns allen findet sich die Quelle höchster Weisheit -
die Quelle der Liebe.
(Thich Nhat Hanh)

Geändert von Blume68 (28.05.2008 um 22:40 Uhr)
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