Einzelnen Beitrag anzeigen
  #185  
Alt 28.05.2008, 15:18
Benutzerbild von Bianca-Alexandra
Bianca-Alexandra Bianca-Alexandra ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2008
Ort: Bonn
Beiträge: 1.496
Standard AW: Betroffene und Angehörige im Umgang miteinander

Liebe Christel,

Geldverfügung ist bei uns schon gelöst, das ergibt sich alleine schon aus der Ehe. Dass eine Patientenverfügung einklagbar ist, ist mir allerdings neu. Ich hatte den Informationsstand, dass sie als Richtschnur angesehen werden soll. Aber nicht richterlich dazu verdonnert werden kann... So zumindest hat es uns damals der Arzt erklärt mit dem wir darüber gesprochen haben (Krebsinfodienst dito). Außerdem hat er uns auch darauf hingewiesen, dass einmal eingeleitete Maßnahmen (z. B. Intubieren) aus dem Rettungswagen nicht unterbrochen werden dürfen, Verfügung hin oder her, auch später im KH nicht. Bestenfalls kann, so der Arzt, eine Unterlassung erwirkt werden. Und jetzt fällt mir auch wieder ein, warum wir dem KH, dem Onko und dem HA eine zukommen lassen wollten. Damit der Zwist erst gar nicht entsteht.

Sorry, hatte ich ganz vergessen, die Gespräche sind ja schon über ein halbes Jahr her.
__________________
Liebe Grüße - Bibi
*********************
Dankbarkeit
ist die Erinnerung
des Herzens
Mit Zitat antworten