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Alt 28.05.2008, 14:21
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Standard AW: Betroffene und Angehörige im Umgang miteinander

Liebe Bibi,
an eine Patientenverfügung müssen sich die Ärzte halten. Was sollten sonst Menschen ohne Angehörige machen?
Eine Betreuungsvollmacht ist viel weitergehend als eine Patientenverfügung.
Mein Mann kann zum Beispiel über mein Konto verfügen. Hätte ich nur eine Patientenverfügung wäre das nicht möglich.
Für Deine Mama reicht erstmal eine Patientenverfügung völlig hin.
Sollten die sich im Krankenhaus im Falle eines Falles nicht daran halten, obwohl ihr sie vorgelegt habt, könnt ihr immer damit drohen, dass ihr sie verklagt. Das Drohen geht sowie und das Klagen natürlich auch, selbst wenn ihr keine Betreuungsvollmacht habt.
Liebe Grüße
Christel
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