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Alt 30.04.2008, 21:08
loetchen loetchen ist offline
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Standard AW: Erfahrungen mit Tarceva??

Moin moin

..habe mich mal eben etwas schlau gemacht, was diesen NONI-Saft angeht.
Bin nicht sicher, ob das der richtige Weg ist..hier eine kurze Stellungnahme:

Medizinische Wirkung

Dem Saft werden von seinen Befürwortern, also den Herstellern und den Vertreibern, vielerlei gesundheitsfördernde und heilende Wirkungen nachgesagt. Ein Wirkstoff namens Xeronin sei dafür verantwortlich. Dieser ist jedoch in der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft unbekannt. Das Einsatzspektrum des Saftes reiche von Diabetes, Arthritis bis zu Übergewicht und Depressionen selbst hin zu Krebs.

Tatsächlich gibt es zu den angepriesenen Wirkungen keinerlei wissenschaftlich gesicherte Belege. Für die Anwendung zur Behandlung von Krankheiten mit Noni-Produkten ist eine Zulassung als Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben, welche innerhalb der Europäischen Union für keine einzige der angeblichen Wirkungen existiert.

Die US Aufsichtsbehörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit FDA hat bereits mehrfach Firmen aufs schärfste verwarnt, die mit medizinischer oder gesundheitsfördernder Wirkung von Noni-Produkten werben [2][3]. Diese Werbung ist unzulässig, da in den USA kein Noni-Produkt als Arzneimittel zugelassen ist.

Das österreichische Testmagazin Konsument berichtete 2005 über drei Fälle schwerer Leberentzündung nach der Einnahme von Noni-Saft. Diesem Bericht wurde seitens der Herstellerfirma widersprochen, die diverse Gründe aufführte, warum der Noni-Saft nicht verantwortlich für die Leberschäden gewesen sei.

Ergänzend zu der bereits im Jahr 2003 veröffentlichten Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das EU Scientific Committee on Foods (SCF) hat die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) inzwischen einen eigenen Untersuchungsbericht veröffentlicht, in dem ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Tahitian Noni™ Juice und Lebertoxizität verneint wird („Eine lebertoxische Wirkung durch das oben beschriebene Produkt ist aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse nicht nachvollziehbar.“ [4]).

In zwei wissenschaftlichen Publikationen aus dem Jahr 2005 wurden drei Fälle von akuter Leberentzündung (Hepatitis) beschrieben, bei denen ein Zusammenhang mit dem Verzehr von Noni-Säften bestehen könnte. Nach diesen Berichten hatte die französische Lebensmittelbehörde Agence française de sécurité sanitaire (AFSSA) im Oktober 2005 eine Warnung an Konsumenten veröffentlicht, nicht mehr als 30ml Noni-Saft pro Tag einzunehmen [5]. In Deutschland prüft das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seit Anfang 2006 einen Fall von Leberentzündung nach Verzehr von Noni-Saft und holt weitere Informationen zur Bewertung dieses Falles ein [6].

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) leitete ihrerseits ein Prüfverfahren dazu ein, ob aufgrund der aufgetretenen Fälle eine Neubewertung hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit erforderlich ist. Am 6. September 2006 veröffentlichte sie ihren Untersuchungsbericht, der besagt, dass der Konsum von Tahitian Noni™ Juice unbedenklich sei [7] („On the basis of the available toxicological information [...] the Panel considers it unlikely that consumption of noni juice, at the observed levels of intake, induces adverse human liver effects.“ [8]). Betont wird, dass die Untersuchung sich ausschließlich auf mögliche Leberschädigungen bezog und keine Aussagen zur medizinischen Wirksamkeit des Produktes gemacht werden.

Fazit

In einem im Dezember 2002 veröffentlichten Schreiben hält das wissenschaftliche Gremium für Lebensmittel der EU Noni-Saft in den angebotenen Mengen zwar für akzeptabel, hält allerdings auch fest, dass die Angaben und Informationen über Noni keinerlei Beweise für eine besondere gesundheitsfördernde Wirkung von „Noni-Saft“ liefern, die über diejenige von anderen Fruchtsäften hinausgehen. [9] Dieser Beurteilung der EU schliesst sich das Bundesamt für Gesundheit in der Schweiz an, wo zudem auch jegliche gesundheitsfördernden Anpreisungen in Zusammenhang mit Noni-Saft nicht zulässig sind. [10] Heilanpreisungen sind sowohl in der EU wie auch in der Schweiz auf jeden Fall verboten.


Grüsse
loetchen
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