AW: Mein Mann hat LK, ich habe meinen eigenen Krebs
Liebe Dagmar,
entschuldige, wenn ich mich hier einmische, aber das, was der Anwalt euch zur Geschäftsfähigkeit gesagt hat, ist schlichtweg Unsinn.Die Unfähigkeit, selbst zu schreiben hat insoweit keine Bedeutung. Wenn dein Mann klar im Kopf ist, ist er auch geschäftsfähig. Ich würde Dir dringend empfehlen, insoweit mit einem Notar zu sprechen. Bei Erklärungen, die Schreibunfähige abgeben wollen, sind speziell geregelte besondere Vorschriften einzuhalten. Die Kosten, die bei einem Notar anfallen, sind oft niedriger, als diejenigen eines Rechtsanwaltes. Eine Einschaltung des Vormundschaftsgerichtes macht Regelungen oft für alle Beteigten nicht nur zeitaufwendig, sondern auch häufig schwieriger, besonders dann, wenn der Erkrankte im Laufe der Zeit aus anderen Gründen tatsächlich geschäftsunfähig wird. Sie ist außerdem für den Betroffenen -wenn nicht wirklich notwendig- entwürdigend.
Liebe Grüße AK
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