Hallo Blaubaerz,
da meine Eltern nicht mehr in der Lage waren eine Vollmacht auszustellen habe ich beim Amtsgericht die Betreuung beantragt. Es kommt ein Gutachter, manchmal auch der Richter und danach wird die Vollmacht ausgestellt. Ich kann somit alle Sachen wie Verträge, Geldanagelegenheiten, Aufenthaltsbstimmung, Verhandlungen mit Krankenkasse, Sozialamt und und und regeln.
Für meinen Aufwand erhalte ich jährlich sogar noch eine Kostenerstattung ca. € 350,-- pro betreuter Person. Mit dem Geld konnte ich meinem Vater einen schönen neuen Sessel kaufen.
Auch das ist ein Weg, wenn die erkrankte Person nicht mehr in der Lage ist selber eine Vollmacht zu unterschreiben.
Alles Gute
Gloria