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Alt 10.03.2008, 12:20
moni5459 moni5459 ist offline
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Standard Rentenverlängerung

Hallo an alle, erstmals vielen Dank an alle, die im Daumendrückerthread an mich gedacht haben. Ich habe eine erste Rentenverlängerung befristet bis 2/2010 erhalten. darüber freue ich mich sehr. was mich aber verwundert ist: Ich erhalte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. gleichzeitig wird mir aber mitgeteilt, dass
1. Die Rente mt Ablauf des Monats 02/2010 wegfällt, weil , ich zitiere " weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist§102 Abs. 2 SGB VI). wir bitten Sie, uns jede Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen.
2. Parallel zur Weiterzahling prüfen wir durch Einschaltung der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilzeit arbeitsplatz. Sofern die Möglichkeit einer Vermittlung besteht, erhalten Sie von uns eine gesonderte Nachricht."
Ich bin jetzt schon wieder völlig verwirrt. Bedeutet der Satz unter Punkt 2 ,dass ich jetzt doch keine Rente erhalte und evtl. sofort einen Teilzeitplatz annehmen muss, oder beziehen sich beide Punkte auf die Zeit nach einem evtl. Rentenwegfall.
Bitte, hoffentlich kann mir jemand auf meine Frage antworten, ich bin schon wieder völlig fertig.
Vielen Dank, Monika
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