Liebe Lissy und liebe Siby
gerade habe ich eure Beiträge gelesen! Liebe Siby, ich glaube Du irrst Dich - bin mir sogar fast sicher!
Die Grundsicherung kann dann beantragt werden, wenn die Rente ( auch wenn diese befristet ist ) unterhalb der Grundsicherung liegt! Dies habe ich erst kürzlich bei Bekannten mit bekommen. Es kann ja nicht sein, das eine Rente unterhalb der Grundsicherung für den gesamten Lebensunterhalt eines Monats reichen muß. Dafür gibt es diese "Grundsicherung", dahinter verbirgt sich nur der Betrag, den der Mensch zum Leben benötigt. Die Grundsicherung wird in diesem Fall tatsächlich beim Sozialamt beantragt: die Voraussetzungen - Berechnungen müssen natürlich berücksichtigt werden!
Liebe Lissy, ich würde auf jeden Fall sehr schnell den Antrag stellen, da auch erst das Datum der Antragstellung für das Amt Gültigkeit hat und von diesem Tag an die Nachzahlungen evtl. berechnet werden. Ich hoffe sehr, dass ich nicht falsch liege, mich auf dem "Holzweg" befinde! Gerne trage ich weitere Info's aktuell zusammen und informiere euch!
Schöne Grüße
Ina