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Alt 15.02.2008, 23:08
paulchen56 paulchen56 ist offline
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Registriert seit: 18.01.2008
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Standard AW: 2. Reha abgelehnt

Hallo Vanilla,
was verstehst Du unter 2. Reha? Ich habe den Eindruck, daß hier Unklarheit über die Begriffe AHB, Reha und Kur herrscht.
Ich sagte ja, daß es von RV zu RV zu Unterschieden kommen kann, oder wenn kürzere Zeitabstände plausibel gemacht werden können, z.B. daß durch frühere Genehmigung einer Reha ein wesentlich früherer Wiedereinstieg in das Erwerbsleben erfolgen kann. Dies könnte z.B. sein, wenn eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit derzeit an ein/zwei Punkten scheitert, welche jedoch durch eine Reha, oder Kur beseitigt werden können. Dann wird natürlich auchmal solch eine Maßnahme zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt, wenn die Alternative wäre, stattdessen erst noch z.B. ein halbes Jahr Krankengeld zu zahlen, oder soagar eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt werden müsste, weil der Krankengeldanspruch ausläuft, bevor die dann sowieso fällige Maßnahme durchgeführt wird. Aber dafür brauchst Du Stellungnahmen behandelnder Ärzte, Krankenhäuser, eventuell wirst Du vom Amtsarzt vorgeladen und und und .....
Ich habe dieses Spielchen leider selbst schon mitgemacht und kenne es aber auch zur Genüge aus Erzählungen früherer Patienten von mir.
Selbstverständlich kannst Du nach einer abgelehnten Reha ein Jahr später einen erneuten Antrag stellen.
lg paulchen56

Geändert von paulchen56 (15.02.2008 um 23:21 Uhr) Grund: Ergänzung
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