AW: 2. Reha abgelehnt
I.d.R. wird bei Krebserkrankungen 1 Jahr nach der AHB eine Reha genehmigt. Nach dieser Reha wird üblicherweise erst nach Ablauf von 2 weiteren Jahren ein Kurantrag genehmigt. Es kann von RV zu RV zwar zu Abweichungen kommen, aber nur wenn kürzere Abstände wirklich plausibel gemacht werden können. Ansonsten gelten obige Zeitabstände.
lg paulchen56
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