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Alt 31.12.2007, 04:26
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Auskunftrecht,Lebensgefährtin,ehefrau

Hallo Lothar,

im KH kannst du deinen Wunsch klar äußern, damit er in deiner Krankenakte mit aufgenommen wird. So kenne ich es z.B. von dem KH, in dem ich ehrenamtl. tätig bin. Es werden alle Personen erfaßt, denen Auskunft gegeben werden darf (außer den rechtlich festgelegten).

Beim Totenschein ist es so, dass es nur ein bestimmte Anzahl für amtliche Zwecke gibt. Man kann ihn aber kopieren, zum Notar gehen und beglaubigen lassen.
Die Sterbeurkunde (das wichtigste Dokument für alles mögliche) wird bei uns auf dem Rathaus in so vielen amtlichen Kopien angefertigt, wie benötigt werden. Eine bestimmte Anzahl ist eh frei, für die anderen ist ein kleiner Obolus fällig.
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Jutta
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