Hallo, ihr Lieben,
mal wieder ein "rechtliches Problem", hab ich auch bei "Rechtliches" ins allgemeine Forum gestellt, aber hier sind ja auch paar super-Auskenner...
Meine Mutter hat als Nebenwirkung der Chemo ein ziemlich taubes Bein und überhaupt Schwierigkeiten beim Gehen und möchte das gerne behandeln lassen und zwar
vor ihrer Reha, die sie erst im Frühjahr antreten will.
Nun hat ihr Hausarzt, bei dem sie da schonmal vorgefühlt hatte behauptet, "so eine Behandlung (z.B. Akupunktur oder Krankengymnastik oder was man halt so tun kann) führt dazu, das die evtl. Reha nicht genehmigt wird".
Kann doch nicht sein, oder? Soll sie drei Monate warten, bis man sich ihrer Beine annimmt und bis dahin nur noch krabbeln? Andre Nebenwirkungen werden doch auch gleich behandelt!
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?
Meine Mutter ist übrigens natürlich Rentnerin und geht ausserdem erst im Frühjahr in Reha, weil sie sich zuerst zu Hause erholen will und man im Frühjahr besser draussen rumlaufen kann ......
Allen einen gemütlichen Abend!
wünscht Manuela
PS: es geht wohlgemerkt nicht um eine stationäre AHB, da wär schon klar, entweder AHB
oder Reha....