AW: Ende Krankengeld
Hallo Birgit,
ich prophezeie dir jetzt schon, dass du den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit an den Rand der Verzweiflung bringen wirst. ;-)
Das Bearbeitungsprogramm sieht nämlich solche Fälle gar nicht vor und der arme Sachbearbeiter weiß dann nicht, wie und wo er was eingeben soll. ;-)
Aber im Ernst: wenn du monatlich für eine Woche ausfällst, erhälst du dann nach § 125 Abs. 2 SGB III Übergangsgeld. Aber natürlich nicht total unbefristet!
Vermutlich wird man nach einem ärztl. Attest fragen, in dem die eventuelle Krankheitsdauer (Chemodauer) angegeben werden soll.
Ist die Dauer nicht vorherzusagen, wird man deine Akte an den Medizinischen Dienst weiterleiten... mit der Bitte um Stellungnahme.
Liebe Grüße
Norma
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