AW: Kann die Krankenkasse zur EU-Rente zwingen?
naja, man sollte sich halt nicht zum spielball zwischen rentenversicherung und kk machen lassen, nur weil die eine partei der anderen die kosten aufdrücken möchte. es geht denen eben nur ums geld...das sollte man nicht aus dem auge verlieren. eine reha muß nicht immer angezeigt sein, auch wenn es die kk gut meint: eine reha ein paar wochen nach einer ahb? macht keinen sinn...außer einen: die kk muß nicht zahlen.
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über einen kamm scheren kann man hier leider nichts...krankengeld erscheint mir das leben doch etwas erträglicher zu machen als z.b. die grundsicherung...
grüße
jürgen
Geändert von Nietzsche (30.08.2007 um 15:13 Uhr)
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