AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG
@Gabi: da ich bereits seit Febr. erneut erkrankt bin, und bereits aus dem KG-Bezug ausgesteuert, ist die Nahtlosigkeit nach §125 vor der Reha ja gegeben gewesen. Während der Reha gabs Übergangsgeld von der DRV. Nun bleibt zu klären, welchen Anspruch ich nach der Reha, also jetzt, habe.
Ich meine auch weiter Anspruch auf ALG I zu haben, da ich nach §125 erst von Febr. bis 20.6.07 ALG I bezogen habe. Also wären da ja noch Restansprüche, bis 1 Jahr voll ist.
Bin jetzt bis Ende August krankgeschrieben und hoffe, ab Sept. wieder arbeiten gehen zu können.
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Gruß floh
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