Die Zeit beginnt ab Tag der Ausstellung zu laufen. Nachträglich, so wie es bei Ulf gelaufen sein muss, ist schon sehr unüblich. Vielleicht ein Versehen des Bearbeiters. Ulf kommt somit schon für das letzte Jahr in den Genuss des Steuerfreibetrages.
Ob die den Bescheid auf Wunsch rückwirkend ausstellen, kann ich nicht verbindlich sagen. Nur soviel: in Berlin sind die übergenau......