AW: NHL - Krankengeld-Rente-Recht-Finanzen
Hallo Bernd
laut SGB kann die KK dich "zwingen" einen Rentenantrag zu stellen.
Mach es einfach. Wenn du nicht in Rente möchtest, dann schreib einfach nicht in den Rentenantrag wie schlecht es dir geht. bei der Angabe wo es um deine Beurteilung deiner Einschränkungen geht, kannst du ja das so beschreiben, wie du magst; mußt du zu einem Gutachter, gebe dich so von deiner besten Seite; nicht immer geht die KK konform mit der Rentenanstalt.
Aber warum nicht ein Jahr aussetzen und in Rente gehen? Oft hängt das auch davon ab wie hoch das Krankengeld und wie hoch die Rente.
Ein bischen hast du es in der Hand
Barbaar
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