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Alt 31.05.2007, 19:50
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Anhe Anhe ist offline
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Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

Hallo Rockshaver,

dies habe ich gefunden:

Zitat:
"Jeder Patient hat jederzeit das Recht seine Krankenakte einzusehen. Sie dürfen weiterhin Kopien Ihrer Akte anfertigen und sogar Röntgenbilder müssen Ihnen auf Nachfrage im Original ausgehändigt werden. Versucht die Klinik oder Arztpraxis Sie abzuwimmeln, werden vielleicht sogar mögliche Ausreden erfunden, damit Ihnen die Akte nicht ausgehändigt werden muss, dann sollten Sie dennoch hartnäckig bleiben und sich keinen Bären aufbinden lassen. Ihnen steht die Herausgabe der Daten zu und Sie sollten die Herausgabe – notfalls auch mit Hinweis auf Ihren rechtlichen Beistand – energisch verlangen".
Quelle: Rechtsanwalt.com

Weiterhin:

Zitat:
"Der Arzt bzw. das Krankenhaus sind zur Dokumentation aller wichtigen Behandlungsmaßnahmen und Verlaufsdaten verpflichtet. Auch die Patientenaufklärung muss schriftlich festgehalten werden. Als Patient haben Sie grundsätzlich das Recht, die Dokumentation (einschließlich der Befunde, Röntgenbilder und Arztbriefe) einzusehen. Davon ausgenommen sind alle subjektiven Aufzeichnungen (wie z.B. persönliche Anmerkungen) des Arztes.
Auf Ihren Wunsch hin (und auf Ihre Kosten) müssen für Sie Kopien von der Krankenakte angefertigt werden. Eine Herausgabe von Original-Röntgenbildern können Sie nur vorübergehend verlangen und auch nur dann, wenn Sie den Arzt wechseln möchten und Ihr neuer Arzt sonst erneut Röntgenbilder anfertigen würde".
Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft

Anhe

edit by Mod: Hallo, Anhe ! Meines Wissens nach müsse Quellenangaben lt. Urheberrecht verlinkt sein. Deshalb habe ich
Deinen Beitrag leicht geändert. Die kopierten Texte habe ich zur besseren Übersicht als Zitat gesetzt. Vielen Dank für Dein Verständnis.
Viele Grüße, Julie
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Geändert von Julie C. (01.06.2007 um 21:01 Uhr) Grund: Ich habe die kopierten Texte als Zitat gesetzt und die Quellenangabe lt. Urhebergesetz verlinkt
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