Zitat:
Zitat von wisteria
Soviel ich weiß, muß man das dem Arbeitgeber auch mitteilen (auf Nachfrage sowieso).
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Stimmt so nicht, als Arbeitnehmer ist man nur dann auskunftspflichtig, wenn die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung ist. Ansonsten geht dieses "Problem" den Arbeitgeber nichts an...
VG
Tilo