Hallo werbinich 11!
Ich habe eine Rente bis zum 65. Lebenjahr, so steht es auch geschrieben. Daher denke ich, das die Rentenvers. sich vorbehält bei der Überprüfung eventuell wieder einzustellen, du aber keinen neuen Antrag mehr stellen mußt.
Ich werde aber auch alle 2 Jahre überprüft und kann wenn es mir "zu gut geht" rausgeschmissen werden.
Also einen direkten Unterschied sehe ich da auch nicht .Eventuell weiß es ja Jemand noch besser.
Oder schreiben die das heute so? Meine Bewilligung ist von 2004.
Tschüs Siby