AW: Anrechung Einkommen Witwenrente
Sehr geehrte Damen und Herren,
weiß jemand wie hoch die eigene Altersrente sein darf um dass eine Witwenrente nicht gekürzt wird oder gekürzt werden darf. In welchem Gesetz kann ich das nachlesen?
Hat eine Berufsunfähigkeit mit wie heißt es so schön mit „Ermittlung des auf die Rente anzurechnenden Einkommens“ zu tun? Gilt dies auch für eine Altersrente?
Ich würde mich freuen wenn man mir diese Fragen beantworten könnte, dafür besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
M.D.
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