25.03.2007, 23:44
|
|
Gesperrt
|
|
Registriert seit: 19.08.2006
Beiträge: 3.457
|
|
AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo @
nur wer einen Behinderungsschein beim Arbeitgeber vorlegt, hat einen Anspruch auf diese Vergünstigungen ( steuerlich - Urlaub - Kündigungsschutz )
Wird dieser Ausweis nicht vorgelegt, verliert der Angestellte allein schon automatisch den gesetzlich geregelten Kündigungsschutz !
Also: es ist richtig:
ab einer Behinderung von 50 % sollte man den Ausweis unbedingt vorlegen, es bringt auch Sicherheit in einer sowieso schon schwierigen Zeit!
Die Firmen mit mehr als 10 Angestellte haben genau so wie Julie C. sagte, gewisse Auflagen was die Einstellung von Behinderten Menschen betrifft, das ist auch absolut korrekt so!
struwwelpeter
|