Hallo Stefanie,
das mit dem Urlaub sollte in Eurem Tarifvertrag geregelt sein. Bei Krankheit kann die Frist nach hinten gesetzt werden. Frage beim BR nach.
Ansonsten zu den "Vorteilen".. die heißen übrigens Nachteilsausgleiche
Zum Freibetrag: Ich würde Ihn nicht auf die Lohnsteuerkarte setzen lassen, sondern beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Zahlt sich mehr aus.
Liebe Grüße
floh