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Alt 27.02.2007, 00:30
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struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Standard AW: Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom

Hallo Pfirsich 24

erst einmal ein herzliches Willkommen, spät in der Nacht - aber doch!!!
Ihr habt ein Recht darauf, eine Zweitmeinung einzuholen!!!!!!
Diese Überweisung kann auch von dem Internisten ausgestellt werden - normaler Weise allerdings wird dies, wie bereits von Meister Röhrich erwähnt, vom Onkologen gemacht.
Grundsätzlich kannst Du darauf bestehen - man hat das Recht auf Vergleichsmöglichkeiten.
Zur Frage wegen Hausarzt: ja, auch er darf eine Überweisung zum Onkologen ausstellen.

Wichtig: 2 Meinung heißt: alle Unterlagen, alle Röntgenbilder etc. , die befinden sich meist beim Onkologen!!!


Weiterhin alles Gute

et struwwelchen
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