AW: Finanzielle Hilfen
Liebste Clara,
bei der Anrechnung des Einkommens der Ehefrau gibt es noch einen Freibetrag und der ist meines Wissens etwa gleich hoch wie ein 50%iges Einkommen im öffentlichen Dienst (habe auch 50% im öffentlichen Dienst gearbeitet und weiß, was man da in etwa verdient).
Wohngeld wird kaum gezahlt werden, da es sich um ein selbstbewohntes Haus handelt. Es gibt da aber meiner Meinung nach eine andere Art der Unterstützung (spezieller Name fällt mir nicht spontan ein).
Aber du hast Recht: natürlich immer erst die Grundsicherung beantragen!
Deshalb habe ich ja auch die Reihenfolge der Vorgehensweise entsprechend aufgeschrieben!
Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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