AW: Finanzielle Hilfen
Hallo Norma,
bei der Grundsicherung wird der Verdienst der Frau auch bei 50% öffentlicher Dienst angerechnet. Das und die Rente werden dann durch 2 geteilt und der Bedarf für jeden Einzelnen ermittelt. Das was der eine an Mehreinnahmen als der Bedarf hat, wird beim anderen als Einkommen dazugerechnet. Das ist leider so.
Vorrangig vor dem Wohngeld ist die Grundsicherung. Die Nebenkosten werden dabei berücksichtigt.
Sollte keine Grundsicherung gewährt werden, kann man immer noch Wohngeld beantragen. Da ist dann die Einkommensgrenze glaube ich nicht ganz so niedrig. Also zuerst Grundsicherung beantragen und dann zur Vorsicht nach Wohngeld fragen!
lg clara
|