Hallo Sani,
ich war gestern noch online im Expertenforum der deutschen Rentenversicherung. Leider ist es wirklich so, dass das Sterbevierteljahr nur gezahlt werden kann, wenn der Verstorbene schon Rente bezogen hat. Also Sparbuch plündern und Rentenantragsbearbeitung abwarten.
Hallo Malleros,
hab im Schlafzimmerschrank noch ein gebunkertes Päckchen Kraft gefunden, ist hiermit an Dich abgeschickt.