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Alt 06.02.2007, 23:50
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Susi04 Susi04 ist offline
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Standard AW: Scwerbehindertenausweis

Auch 60% befreien dich nicht von der 2 prozentigen Zuzahlung
Bei jeder Krankheit gilt man erst als chronisch krank, wenn man 1 Zeitjahr mindestes einmal im Quartal deshalb behandelt wurde. Dabei ist es egal, ob es sich um Diabetes oder Krebs handelt.
Diese Änderung trat zeitgleich mit der Zuzahlungspflicht ( ich glaube 2005) in Kraft.
Zusätzlich musst du nach einem Jahr noch weitere Kriterien erfüllen, eines davon die die Schwerbehinderung ab 60%

Wer vorher schon krank war, zahlt nur 1 %, alle anderen 2 % im ersten Jahr.

Hier die Erklärung der BARMER:

Chronisch Kranke
Chronisch Kranke müssen maximal ein Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Er muss schwer behindert oder pflegebedürftig sein, zumindest so sehr, dass er auf tägliche Hilfe angewiesen ist (Pflegestufe 2 oder 3 oder mindestens 60 % Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit). Oder ein Arzt muss ihm bescheinigen, dass sich seine Erkrankung ohne Behandlung lebensbedrohlich verschlimmert, seine Lebenerwartung verringert oder seine Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt ist.
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