Zitat:
Härtefallregelung
Bei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Arzneimittel, Fahrtkosten, Zahnersatz) müssen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen. Wenn der Versicherte dabei finanziell überfordert wird, tritt die Härtefallregelung (SGB V §§61, 62) in Kraft. Von allen Zuzahlungen befreit werden Versicherte bestimmter Personengruppen wie z. B. Bezieher von Sozialhilfe, Bafög, Arbeitslosenhilfe oder wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen unterhalb eines bestimmten Satzes liegen.
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Quelle =
Krebsgesellschaft (rechtliches)
Hallo, Katrin !
Vielleicht kommt ja für Dich diese "Härtefallregelung" in Betracht ?
Klicke am besten den Link an und lese Dich da mal durch. Da steht
alles drin, was die Krankenkassen betrifft.