Hallo Heike
Zum Urteil nochmal hier die Quintessenz des ganzen:
Wann die GKV zahlen muss
Vier Voraussetzungen für die Kostenerstattung legten die Richter des BVerfG fest:
Zunächst muss es sich um eine lebensbedrohliche oder tödlich verlaufende Krankheit handeln.
Für diese Erkrankung gibt es keine allgemein anerkannte schulmedizinische Behandlung.
Die Methode muss von einem Arzt angewandt werden.
Die Behandlung muss im Einzelfall eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung bieten oder zumindest den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen.
hier der Link zum Urteil
http://www.arzneimittel-und-recht.de..._1.03.2005.htm
Nachtrag: Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Verweigerung Deiner Klinik, weil Sie glaubt auf den wöchentlichen Kosten von ca. 1000 € sitzen zu bleiben.