AW: Zuverdienst bei EU Rente
Hallo kerstin
die DRV hat dich arbeitsunfähig unter drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingestuft also Rente.
nein, du darfst nicht mehr wie drei Stunden am Tag arbeiten. das wäre sonst ein Widerspruch in sich. Einerseits sagst du ich kann keine drei Stunden am Tag arbeiten, andererseits sagst du ich kann es.?????
Dass man dazu verdienen kann, stimmt, aber dann sollte man es auch bei den 2 Stunden belassen.
Ich weiß da gibt es im Sozialgesetzbuch irgendwo so meine ich, bin mir aber nicht sicher, eine Stelle wo steht, täglich mehr als 3 Stunden, aber nicht regelmäßig, sopndern vereinzelt. Meine auslegung wäre, es einen tag zuschaffen, und dann lange Zeit nicht mehr. Aber Auslegungssache.
Solltest du wirklich mehr schaffen, als drei Stunden, wäre eine Umwandlung in eine TeilRente zu überlegen.
Mareen hat es sehr drastisch ausgedrückt.... ich wiederhole zwei Stunden täglich sind ok als Einstieg in das Berufsleben nach der Rente. Bei mehr als zwei Stunden, schüttel ich nur den Kopf
Barbara
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