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Alt 10.12.2006, 09:13
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: Pflegestufe und Pflegegeld?

hallo Claudi
ich bin nicht selbst erkrankt aber mein Mann war betroffen.

Die Zeitkorridore sind eigentlich einheitlich bundesweit geregelt.

für die Pst 1= min. 90 Minuten täglich bei der mindestens 45 min auf die Grundpflege entfallen müssen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Körperpflege, die Nahrungsaufnahme und die Toiletengänge und Mobilität gelegt. Die Hauswirtschaft fällt nicht so sehr ins Gewicht.

Pst. 2 = brauchen mindestens zu drei verschiedenen Zeiten Hilfe bei den täglichen Verrichtungen ebenfalls wieder bei der Körperpflege, der Mobilität, der Nahrungsaufnahme und bei den Toilettengangen und der Hauswirtschaft.
Das sind mindestens 3 Stunden täglich

Pst 3 = Pflegebedürftige die rund um die Uhr Pflege benötigen auch nachts in allen Bereichen. mindestens 5 Stunden tägl.

Nachzulesen im Sozialgesetzbuch XI § 15 und folgende.

Holt euch bei eurer Krankenkasse ein Pflegetagebuch und trag für eta einen Monat jedes Priepelchen ein, jede Handhabung die genacht wird, wie oft am Tag, wie lange gedauert usw. Dann kannst du selber sehen ob du die Vorraussetzuungen für die Stufe 2 erfüllst,


liebe Grüße
silverlady
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