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Alt 29.10.2006, 18:46
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Frühpension/Rente erst mit 65

Hallo Karin,

auch meine (verstorbene) Frau war Späteinsteigerin als Beamtin. Sie wurde als damals 52 jährige wegen ihrer Krebserkrankung 1996 vor dem Jahr 2000 dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt.

Wir haben dann für sie bei der Frühpensionierung gemäß § 14a des Beamtenversorgungsgesetzes die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes beim zuständigen Landesamt für Besoldung beantragt. Damit wurde ihr Ruhegehaltssatz um etwa 14 Prozentpunkte bis zum Erreichen der Regelaltergrenze angehoben.

In der Regel ist zudem auch § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes zu berücksichtigen, der das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten regelt. D.h. eine parallel zur Pension gezahlte Rente wird über einen gewissen Betrag hinaus auf die Beamtenpension angerechnet! Das war jedoch bei ihr wegen Geringfügigkeit der erworbenen Angestelltenrente nicht der Fall.

Schau mal in den entsprechenden Textteil des Gesetzes:

http://www.gesetze.juris.de/bundesre...tvg/gesamt.pdf

Ich bin juristischer Laie, gehe aber davon aus, daß Zugriff auf den durch Versorgungsausgleich erworbenen Rentenanspruch erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze des Beantragenden möglich ist.

Das läßt sich aber sicher mit einem Telefonat oder Gespräch mit der zuständigen Stelle der Deutschen Rentenversicherung abklären. Da es um viel Geld geht, solltest Du auf jeden Fall diese Information einholen.

Mit besten Grüßen
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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