AW: Entmündigung
Hallo,
bei einer Patientenverfügung lautet doch die Formel " wenn ich meinen Willen nicht mehr ausdrücken kann...". Das ist ja nicht gleichbedeutend mit "wenn ich nicht mehr sprechen kann".
Frage: Ist deine Schwester ansprechbar, kann sich sie durch Zeichen eindeutig 'ja' oder 'nein' sagen? Kopf- oder Handbewegung?
Dann müßte es möglich sein, daß Du mit einem Notar Deine Schwester
aufsuchst und Ihr eine Art Not-Patientenverfügung durch Befragung erstellt.
Viel Erfolg und alles Gute für Deine Schwester!
selenio
|