Thema: Entmündigung
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Alt 13.10.2006, 14:25
selenio selenio ist offline
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Standard AW: Entmündigung

Hallo,

bei einer Patientenverfügung lautet doch die Formel " wenn ich meinen Willen nicht mehr ausdrücken kann...". Das ist ja nicht gleichbedeutend mit "wenn ich nicht mehr sprechen kann".

Frage: Ist deine Schwester ansprechbar, kann sich sie durch Zeichen eindeutig 'ja' oder 'nein' sagen? Kopf- oder Handbewegung?
Dann müßte es möglich sein, daß Du mit einem Notar Deine Schwester
aufsuchst und Ihr eine Art Not-Patientenverfügung durch Befragung erstellt.

Viel Erfolg und alles Gute für Deine Schwester!
selenio
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