Hallo Babs!
Wieso bekommst Du Arbeitslosengeld nach § 117 SGBIII, normalerweise träfe doch § 125 SGB III bei Dir zu?
www.lumrix.de/gesetze/sgb3/125.php
Ich rate Dir dringenst das vorher abzuklären, ob das mit der Wiedereingliederung beim Arbeitsamt möglich ist, wenn der Gutachter Dich nämlich teilweilse gesund schreibt bekommst Du auch nur einen Teil des Arbeitslosengeldes!!!
Viele Grüße