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Alt 22.09.2006, 09:00
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Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: Kostenübername PET

Hallo Murmelina

denke für deinen Hinweis
Es ist ja immer so eine Sache mit Kostenübernahme PET. Betrifft ja auch PET/CT und bald PET/MRT.
Offiziell sind diese Untersuchungsarten nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen KV`S und dürfen somit nach Sozialgesetzbuch nicht übernommen werden.
Ausnahmeregelungen können nur getroffen werden, wenn keine der bisher etablierten anerkannten radiologischen Verfahren eine genaue Diagnose zulässt und mit dem PET zu erwarten wäre, dass hier gesichert aufgrund der Diagnosestellung eine exakte Therapieotion möglich wäre.

Dies ist manchmal bei Morbus Hodgkin oder bei dem CUP Syndrom der Fall.

Die Privatkassen haben dies schon 2003 in den GOÄ Leistungskatalog als analoge Abrechnungsziffer aufgenommen (anders wäre es ja auch nicht möglich, weil bei der letztmaligen Korrektur der GOÄ im Jahre 1990 kein PET existierte)

Der Klageweg für gesetzlich Versicherte ist hier also anders als bei Medikationen wie Avastin oder anderen Off-Label Use Behandlungen, die völlig andere Abrechnungsmodalitäten haben, ein sehr schwerer.
Möglich ist die PET/CT Untersuchung aber im Rahmen von klinischen Studien oder als Selbstzahler und somit auch Privatpatient.

Danke nochmal für deinen Hinweis

Christine
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